Durchbruch bei der ambulanten Tarifierung

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die ambulanten Pauschalen teilgenehmigt und damit den Weg geebnet für eine zukunftsfähige und entwicklungsfähige ambulante Tarifstruktur per 2026. Die finanzielle Situation der Spitäler und Kliniken bleibt indes enorm herausfordernd, da die Tarife in der OKP durchs Band die effektiven Kosten nicht decken. 

Das Thema der Tarife bleibt für die Spitäler und Kliniken sehr schwierig. Die aktuellen Tarife können die effektiven Kosten nicht ansatzweise decken, weshalb sich die finanzielle Lage der Spitäler und Kliniken weiter verschlechtert. Das neue ambulante Tarifsystem ist deshalb umso entscheidender, um ein zukunftsfähiges Finanzierungssystem zu ermöglichen.

Ambulantes Tarifsystem nimmt weitere Hürde
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die beiden Tarifsysteme «ambulante Pauschalen» und den Einzelleistungstarif «TARDOC» teilgenehmigt. Mit den ambulanten Pauschalen, die H+ zusammen mit santésuisse in den vergangenen Jahren datenbasiert entwickelt hat, wurde der Grundstein für eine weiterentwicklungsfähige Tarifstruktur im ambulanten Bereich gelegt. 

In der zweiten Jahreshälfte 2024 haben die Tarifpartner unter dem Dach der OAAT AG die beiden Tarifsysteme unter Berücksichtigung der bundesrätlichen Vorgaben zu einem Gesamt-Tarifsystem zusammengeführt.  Dieses haben die Tarifpartner Anfang November 2024 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Zahl der angewandten ambulanten Pauschalen soll in den ersten vier Jahren, also während der Phase der dynamischen Kostenneutralität, von rund 20 Prozent auf 35 Prozent des ambulanten Abrechnungsvolumens erhöht werden, während der Einzelleistungstarif TARDOC entsprechend reduziert wird. 

Anhaltende Unterfinanzierung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeleistungen (OKP)
Eigentlich sollten die Tarife den grössten Teil der Kosten in den Spitälern und Kliniken decken, was jedoch seit Jahrzehnten nicht der Fall ist. Die Teuerung der vergangenen Jahre hat die Tarifkrise weiter verschärft, da die Krankenversicherer nicht bereit sind, die höheren Preise auszugleichen. Die Folge davon: Die Unterfinanzierung betrug im vergangenen Jahr rund 10 Prozent im stationären Bereich und sogar 25 Prozent im ambulanten Bereich. 

Projekt Tarifermittlungsgrundsätze gestartet
Mit dem Projekt zu den Tarifermittlungsgrundsätzen wird das Ziel verfolgt, die Grundsätze für die Tarifermittlung im stationären Bereich (Vergleichbarkeit der Fallnormkosten, Benchmarking und daraus abgeleitet eine sachgerechte Tarifierung) auf wissenschaftlicher Basis zu definieren und die KVV und VKL entsprechend anzupassen. Das gemeinsame Projekt mit den Krankenversicherern und in Abstimmung mit der GDK und dem BAG ist gut angelaufen und wird im Herbst 2026 abgeschlossen. 

Konstruktive Zusammenarbeit mit der MTK
In harten, aber konstruktiven Verhandlungen konnte H+ mit Unterstützung der Aktivmitglieder im Jahr 2024 mit der Medizinaltarif-Kommission verschiedene Verträge abschliessen. Für die Akutspitäler wurden die stationären Tarife für die Jahre 2025 und 2026 vereinbart, unter Anwendung eines differenzierten Benchmarking-Ansatzes und einer Anpassung des Tarifniveaus an die Inflation. Zudem konnte eine tragfähige Lösung für die Abgeltung der Physiotherapieleistungen gefunden werden. In der ambulanten Rehabilitation wurde gemeinsam die neue Tarifstruktur «TarReha» entwickelt: Im Rahmen der Nomenklatur wurden drei Rehabilitationsprogramme erarbeitet, die sich in Bezug auf ihren Fokus und ihre Intensität unterscheiden und mittels Pauschalen abgegolten werden. Diese ambulanten Pauschalen decken alle Leistungen ab, die an dem Tag erbracht werden.

Alle Verhandlungen mit dem MTK wurde kostenbasiert geführt und die erzielten Lösungen ermöglichen es den Spitälern und Kliniken, eine qualitativ hochwertige Medizin anzubieten.

Kontakt

Simon Stahel
Leiter Geschäftsbereich Tarife, Mitglied der Geschäftsleitung