Nationaler Qualitätsvertrag setzt realistische und zukunftsgerichtete Leitplanken für Spitäler
Die Genehmigung des Qualitätsvertrags nach KVG58a durch den Bundesrat ist ein Erfolg für die Spitäler und Kliniken. Dieser Meilenstein zeigt: Zukunftsgerichtete Lösungen zwischen Gesundheitspartnern bleiben möglich. Auch die interprofessionellen Reviews in der Psychiatrie erhalten in der Branche viel Zustimmung und beim Programm Digisanté zu medizinischen Registern konnten wichtige Grundlagenarbeiten begonnen werden.
Der Qualitätsvertrag zwischen H+, curafutura und santésuisse (QV58a) ist am 22. Mai 2024 mit der Genehmigung des Bundesrates in Kraft getreten. Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.
Um die Spitäler bei der Umsetzung des QV58a zu unterstützen, hat H+ 2024 ein Schulungsangebot aufgebaut. Zudem war der QV58a auch Thema eines «World Coffee»-Workshops Mitte Juni und an der Aktivkonferenz im September. Zum ersten Mal mussten die Spitäler 2024 die Selbstdeklaration via der H+ Plattform spitalinfo.ch ausfüllen. Die Auswertung dieser Deklarationen wird im Frühling 2025 in einem Bericht veröffentlicht.
Gut etablierte interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie
Seit 2024 beteiligen sich bereits 18 Spitäler und Kliniken an der Branchenlösung H+ für interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie. An fünf Standorten wurden 2024 entsprechende Verfahren erfolgreich durchgeführt. In einem gemeinsamen Dialog sowie durch Erfahrungsaustausch und eine ausgeprägte Lernkultur entwickeln die Kliniken mit diesen Reviews neue Ansätze, um Prozesse zu optimieren und die Patientensicherheit zu fördern. Im Jahr 2025 soll das erfolgreiche Verfahren auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgeweitet werden.
Neuverhandlungen zur nicht vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen
Seit 2021 besteht eine Vereinbarung zur nicht vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG zwischen H+ und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer.
Der Aufwand für die Umsetzung und Einhaltung der Vereinbarung ist für die Spitäler und Kliniken sehr hoch.
2024 konnten die Neuverhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer aufgenommen und abgeschlossen werden. Die neu verhandelte Vereinbarung tritt per 1.1.2025 in Kraft und erlaubt es, die Synergien zwischen dem QV58a und der Vereinbarung betreffend nicht-vollständige Weitergabe von Vergünstigungen zu nutzen.
Medizinische Register: Aufwand muss reduziert werden
H+ setzt sich für eine tragfähige nationale Lösung ein, um den bürokratischen Aufwand für die Spitäler beim Führen von Registern zu reduzieren. H+ fordert, dass die Grundprinzipien des Programms DigiSanté so schnell wie möglich umgesetzt werden: Once-Only, Interoperabilität der Daten und Verwendung von Datenstandards.
Eine Arbeitsgruppe von DigiSanté hat in einem ersten Schritt eine Übersicht über alle geführten Register erarbeitet. Darauf aufbauend soll eine effiziente Befüllung von medizinischen Registern über Interoperabilitätsstandards und Automatisierungen erfolgen. H+ wird sich weiter dafür einsetzen, dass der administrative Aufwand für das Fachpersonal in den Spitälern und Kliniken möglichst gering bleibt.
Kontakt
Pascal Besson
Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Mitglied der Geschäftsleitung